Was ist Freiheit?
Freiheit (lateinisch libertas) wird in der Regel als die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt in Philosophie, Theologie und Recht der Moderne allgemein einen Zustand der Autonomie eines Subjekts.
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Aufklärung
Der Freiheitsbegriff, der dem heutigen Verständnis zugrunde liegt, wurde im Zeitalter der Aufklärung entwickelt. Die Aufklärung beinhaltet einen intellektuellen Aspekt, nämlich die Befreiung von hergekommenen Dogmen und Vorurteilen. Laut Kant bedeutet dies den „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“.[15]
Der politische Aspekt verlangt die Befreiung der Menschen aus der vormodernen Gesellschaftsstruktur. Er zielt vor allem ab auf eine Trennung von Staat und Kirche, eine Begrenzung des Staates durch Grundrechte, eine Kontrolle der Staatsgewalt durch Gewaltenteilung und die Ablösung der Legitimierung der Staatsgewalt durch das Gottesgnadentum durch eine Rückbindung an die Interessen der einzelnen Menschen letztlich durch Demokratie.
John Locke (1632–1704) postulierte Leben, Freiheit und Eigentum als unveräußerliche Rechte des Bürgers. In Two Treatises of Government (1690) erklärt er den Naturzustand für den „Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturgesetzes seine Handlungen zu lenken und über seinen Besitz und seine Person zu verfügen, wie es einem am besten scheint – ohne jemandes Erlaubnis einzuholen und ohne von dem Willen eines anderen abhängig zu sein.“
Voltaire (1694–1778) wird ein Ausspruch nachgesagt, der das Prinzip der Meinungsfreiheit nennt:
„Ich bin nicht Eurer Meinung, aber ich werde darum kämpfen,
dass Ihr eure Meinung ausdrücken könnt.“[16]
Nach dem Freiheitsbegriff Immanuel Kants ist Freiheit nur durch Vernunft möglich. Ohne Vernunft folgt der Mensch seinen Trieben wie ein Tier. Kraft seiner Vernunft ist der Mensch in der Lage, das Gute zu erkennen und sein eigenes Verhalten daran pflichtgemäß auszurichten (siehe: kategorischer Imperativ).
Da nach Kant nur der sich bewusst pflichtgemäß, also moralisch verhaltende Mensch frei ist, sind „freies Handeln“ und „moralisches Handeln“ bei Kant ebenso Synonyme wie der freie Wille und der gute Wille. Der Freiheitsbegriff Kants macht Freiheit und Pflicht zu Synonymen. Nur die pflichtgemäße Entscheidung ist auch eine freie Entscheidung und umgekehrt. Damit schließt Kants Freiheitsbegriff reine Lustentscheidungen vollständig aus dem Freiheitsbegriff aus.
Die Freiheit zu tun, was man will ist genau das Gegenteil davon, zu tun, wozu man Lust verspürt, weil die Lust den Menschen genau von der eigenen Freiheitsentfaltung abhält. Zudem benötigt der Freiheitsbegriff nach Kant keine Wahlfreiheit, weil es nicht darauf ankommt, dass verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Auch wenn nur eine Handlungsoption besteht, ist der Mensch frei, solange er die Wahrnehmung dieser Option Kraft seiner Vernunft als richtig (gut) erkannt hat.
Trotz dieser Radikalität, die insbesondere von Zeitgenossen Kants als intuitiv nicht gut nachvollziehbar empfunden wurde, dürfte die kantsche Freiheitsdefinition die ideengeschichtlich erfolgreichste, weil wirkungsmächtigste Festlegung des Freiheitsbegriffs sein. Sie hat u. a. Eingang in sämtliche großen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts gefunden. Entscheidend ist, dass der Mensch zwar vollständig verantwortlich ist, sich pflichtgemäß zu verhalten, dass aber niemand anders diese Pflicht zu setzen vermag, weil nur das Individuum darüber zu entscheiden vermag, was es selbst als Kraft der eigenen Vernunft als gut erkennt und anerkennt.
„Niemand kann mich zwingen auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch thut.“ – Immanuel Kant: AA VIII, 290[17]
System der natürlichen Freiheit (englisch system of natural freedom): Dieses einfache System ist eine von Adam Smith (1723–1790) vorgeschlagene Gesellschaftsordnung („obvious and simple system of natural liberty“). Seine Theorien über die unsichtbare Hand des Marktes („invisible hand“) gelten als geistige Grundlage der freien Marktwirtschaft.
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Auszug: https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit
Freiheit (lateinisch libertas) wird in der Regel als die Möglichkeit verstanden, ohne Zwang zwischen unterschiedlichen Möglichkeiten auswählen und entscheiden zu können. Der Begriff benennt in Philosophie, Theologie und Recht der Moderne allgemein einen Zustand der Autonomie eines Subjekts.
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Aufklärung
Der Freiheitsbegriff, der dem heutigen Verständnis zugrunde liegt, wurde im Zeitalter der Aufklärung entwickelt. Die Aufklärung beinhaltet einen intellektuellen Aspekt, nämlich die Befreiung von hergekommenen Dogmen und Vorurteilen. Laut Kant bedeutet dies den „Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“.[15]
Der politische Aspekt verlangt die Befreiung der Menschen aus der vormodernen Gesellschaftsstruktur. Er zielt vor allem ab auf eine Trennung von Staat und Kirche, eine Begrenzung des Staates durch Grundrechte, eine Kontrolle der Staatsgewalt durch Gewaltenteilung und die Ablösung der Legitimierung der Staatsgewalt durch das Gottesgnadentum durch eine Rückbindung an die Interessen der einzelnen Menschen letztlich durch Demokratie.
John Locke (1632–1704) postulierte Leben, Freiheit und Eigentum als unveräußerliche Rechte des Bürgers. In Two Treatises of Government (1690) erklärt er den Naturzustand für den „Zustand vollkommener Freiheit, innerhalb der Grenzen des Naturgesetzes seine Handlungen zu lenken und über seinen Besitz und seine Person zu verfügen, wie es einem am besten scheint – ohne jemandes Erlaubnis einzuholen und ohne von dem Willen eines anderen abhängig zu sein.“
Voltaire (1694–1778) wird ein Ausspruch nachgesagt, der das Prinzip der Meinungsfreiheit nennt:
„Ich bin nicht Eurer Meinung, aber ich werde darum kämpfen,
dass Ihr eure Meinung ausdrücken könnt.“[16]
Nach dem Freiheitsbegriff Immanuel Kants ist Freiheit nur durch Vernunft möglich. Ohne Vernunft folgt der Mensch seinen Trieben wie ein Tier. Kraft seiner Vernunft ist der Mensch in der Lage, das Gute zu erkennen und sein eigenes Verhalten daran pflichtgemäß auszurichten (siehe: kategorischer Imperativ).
Da nach Kant nur der sich bewusst pflichtgemäß, also moralisch verhaltende Mensch frei ist, sind „freies Handeln“ und „moralisches Handeln“ bei Kant ebenso Synonyme wie der freie Wille und der gute Wille. Der Freiheitsbegriff Kants macht Freiheit und Pflicht zu Synonymen. Nur die pflichtgemäße Entscheidung ist auch eine freie Entscheidung und umgekehrt. Damit schließt Kants Freiheitsbegriff reine Lustentscheidungen vollständig aus dem Freiheitsbegriff aus.
Die Freiheit zu tun, was man will ist genau das Gegenteil davon, zu tun, wozu man Lust verspürt, weil die Lust den Menschen genau von der eigenen Freiheitsentfaltung abhält. Zudem benötigt der Freiheitsbegriff nach Kant keine Wahlfreiheit, weil es nicht darauf ankommt, dass verschiedene Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Auch wenn nur eine Handlungsoption besteht, ist der Mensch frei, solange er die Wahrnehmung dieser Option Kraft seiner Vernunft als richtig (gut) erkannt hat.
Trotz dieser Radikalität, die insbesondere von Zeitgenossen Kants als intuitiv nicht gut nachvollziehbar empfunden wurde, dürfte die kantsche Freiheitsdefinition die ideengeschichtlich erfolgreichste, weil wirkungsmächtigste Festlegung des Freiheitsbegriffs sein. Sie hat u. a. Eingang in sämtliche großen Kodifikationen des 19. Jahrhunderts gefunden. Entscheidend ist, dass der Mensch zwar vollständig verantwortlich ist, sich pflichtgemäß zu verhalten, dass aber niemand anders diese Pflicht zu setzen vermag, weil nur das Individuum darüber zu entscheiden vermag, was es selbst als Kraft der eigenen Vernunft als gut erkennt und anerkennt.
„Niemand kann mich zwingen auf seine Art (wie er sich das Wohlsein anderer Menschen denkt) glücklich zu sein, sondern ein jeder darf seine Glückseligkeit auf dem Wege suchen, welcher ihm selbst gut dünkt, wenn er nur der Freiheit Anderer, einem ähnlichen Zwecke nachzustreben, die mit der Freiheit von jedermann nach einem möglichen allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann, (d.i. diesem Rechte des Andern) nicht Abbruch thut.“ – Immanuel Kant: AA VIII, 290[17]
System der natürlichen Freiheit (englisch system of natural freedom): Dieses einfache System ist eine von Adam Smith (1723–1790) vorgeschlagene Gesellschaftsordnung („obvious and simple system of natural liberty“). Seine Theorien über die unsichtbare Hand des Marktes („invisible hand“) gelten als geistige Grundlage der freien Marktwirtschaft.
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Auszug: https://de.wikipedia.org/wiki/Freiheit
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