Was ist Subsidiarität?
Subsidiarität (von lateinisch subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und die Entfaltung der Fähigkeiten des Individuums, der Familie oder der Gemeinde anstrebt.
Das Subsidiaritätsprinzip legt eine genau definierte Rangfolge staatlich-gesellschaftlicher Maßnahmen fest und bestimmt die prinzipielle Nachrangigkeit der nächsten Ebene: Die jeweils größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit soll nur dann, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist, aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen. Hilfe zur Selbsthilfe soll aber immer das oberste Handlungsprinzip der jeweils übergeordneten Instanz sein.
Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen sollten so weit wie möglich vom Einzelnen, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform unternommen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist oder der Mehrwert einer Zusammenarbeit offensichtlich ist und diese eine allgemeine Zustimmung erfährt, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform subsidiär, das heißt unterstützend, eingreifen. Das sind meist nach den strittigen, privaten Zwischenebenen (Familie oder Haushaltsgemeinschaft, das weitere persönliche Umfeld und andere private Gemeinschaften) territoriale, öffentliche Kollektive wie Gemeinden, Städte, Landkreise, Länder, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen.
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiges Konzept und bewährte Praxis für föderale Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland oder die Schweizerische Eidgenossenschaft sowie föderale Staatengemeinschaften wie die Europäische Union. Es ist auch zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft.
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Staatstheorie
In der Staatstheorie bedeutet dies, dass der Staat kein Selbstzweck sein, sondern dienen soll. Er darf nicht Aufgaben an sich ziehen, die von Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. Gemeinden), gesellschaftlichen Vereinigungen (z. B. Genossenschaften) oder von den Einzelnen selbst genau so gut oder besser erledigt werden können. Wenn aber nachgeordnete Einheiten mit bestimmten Aufgaben überfordert sind, soll die übergeordnete Organisation die Aufgaben übernehmen oder die nachgeordneten Einheiten bei deren Erledigung unterstützen. Kurz, das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass die leistungsfähigen kleineren Einheiten einen Handlungsvorrang und die übergeordneten Organisationen eine Einstands- und Unterstützungspflicht haben. In dieser Pflicht spiegelt sich auch der in der Subsidiarität enthaltene lateinische Wortstamm wider.[1]
Staatsorganisatorisch soll das Subsidiaritätsprinzip in einer abgestuften Ordnung höherer und nachgeordneter Regelungsbefugnisse (Kompetenzen) verwirklicht werden, zu denen nicht zuletzt auch die Privatautonomie zählt. In diesem Stufenbau der Kompetenzen haben die übergeordneten Instanzen das Gesamtsystem funktionsfähig zu erhalten, indem sie die Handlungsspielräume der nachgeordneten Akteure bestimmen und deren Handeln lenken, also eine „Steuerung der Selbststeuerung“ übernehmen. Auf diese Weise soll das eigenverantwortliche Handeln der nachgeordneten Institutionen und Personen ermöglicht, deren Initiative geweckt, und das Gesamtsystem lernfähig gehalten und insgesamt „vermenschlicht“ werden.[2]
So sollen beispielsweise Maßnahmen, die eine Gemeinde betreffen und von ihr eigenständig bewältigt werden können, in der Gemeinde beschlossen werden. Gleiches gilt für die Länder (Kantone) und Staaten. Den wichtigsten Niederschlag findet die Maxime in der Beachtung bei neuen Gesetzen und Ausarbeitung von Gesetzesänderungen. Untergeordnete Ebenen können aber auch z. B. Religionsgemeinschaften, Berufsverbände und zuletzt das Individuum sein. Das Subsidiaritätsprinzip gewährleistet auf diese Weise insbesondere die Freiräume, derer es für eine pluralistisch ausgerichtete Gesellschaft bedarf.
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Auszug: https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarit%C3%A4t
Subsidiarität (von lateinisch subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und die Entfaltung der Fähigkeiten des Individuums, der Familie oder der Gemeinde anstrebt.
Das Subsidiaritätsprinzip legt eine genau definierte Rangfolge staatlich-gesellschaftlicher Maßnahmen fest und bestimmt die prinzipielle Nachrangigkeit der nächsten Ebene: Die jeweils größere gesellschaftliche oder staatliche Einheit soll nur dann, wenn die kleinere Einheit dazu nicht in der Lage ist, aktiv werden und regulierend, kontrollierend oder helfend eingreifen. Hilfe zur Selbsthilfe soll aber immer das oberste Handlungsprinzip der jeweils übergeordneten Instanz sein.
Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen sollten so weit wie möglich vom Einzelnen, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform unternommen werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist oder der Mehrwert einer Zusammenarbeit offensichtlich ist und diese eine allgemeine Zustimmung erfährt, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform subsidiär, das heißt unterstützend, eingreifen. Das sind meist nach den strittigen, privaten Zwischenebenen (Familie oder Haushaltsgemeinschaft, das weitere persönliche Umfeld und andere private Gemeinschaften) territoriale, öffentliche Kollektive wie Gemeinden, Städte, Landkreise, Länder, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen.
Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiges Konzept und bewährte Praxis für föderale Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland oder die Schweizerische Eidgenossenschaft sowie föderale Staatengemeinschaften wie die Europäische Union. Es ist auch zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft.
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Staatstheorie
In der Staatstheorie bedeutet dies, dass der Staat kein Selbstzweck sein, sondern dienen soll. Er darf nicht Aufgaben an sich ziehen, die von Selbstverwaltungskörperschaften (z. B. Gemeinden), gesellschaftlichen Vereinigungen (z. B. Genossenschaften) oder von den Einzelnen selbst genau so gut oder besser erledigt werden können. Wenn aber nachgeordnete Einheiten mit bestimmten Aufgaben überfordert sind, soll die übergeordnete Organisation die Aufgaben übernehmen oder die nachgeordneten Einheiten bei deren Erledigung unterstützen. Kurz, das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass die leistungsfähigen kleineren Einheiten einen Handlungsvorrang und die übergeordneten Organisationen eine Einstands- und Unterstützungspflicht haben. In dieser Pflicht spiegelt sich auch der in der Subsidiarität enthaltene lateinische Wortstamm wider.[1]
Staatsorganisatorisch soll das Subsidiaritätsprinzip in einer abgestuften Ordnung höherer und nachgeordneter Regelungsbefugnisse (Kompetenzen) verwirklicht werden, zu denen nicht zuletzt auch die Privatautonomie zählt. In diesem Stufenbau der Kompetenzen haben die übergeordneten Instanzen das Gesamtsystem funktionsfähig zu erhalten, indem sie die Handlungsspielräume der nachgeordneten Akteure bestimmen und deren Handeln lenken, also eine „Steuerung der Selbststeuerung“ übernehmen. Auf diese Weise soll das eigenverantwortliche Handeln der nachgeordneten Institutionen und Personen ermöglicht, deren Initiative geweckt, und das Gesamtsystem lernfähig gehalten und insgesamt „vermenschlicht“ werden.[2]
So sollen beispielsweise Maßnahmen, die eine Gemeinde betreffen und von ihr eigenständig bewältigt werden können, in der Gemeinde beschlossen werden. Gleiches gilt für die Länder (Kantone) und Staaten. Den wichtigsten Niederschlag findet die Maxime in der Beachtung bei neuen Gesetzen und Ausarbeitung von Gesetzesänderungen. Untergeordnete Ebenen können aber auch z. B. Religionsgemeinschaften, Berufsverbände und zuletzt das Individuum sein. Das Subsidiaritätsprinzip gewährleistet auf diese Weise insbesondere die Freiräume, derer es für eine pluralistisch ausgerichtete Gesellschaft bedarf.
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Auszug: https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidiarit%C3%A4t
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